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Leni

Hintergrund:

Die Nürnberger Gesetze

Der Tod und die Qualen von Millionen Menschen fußt auf eine Handvoll Seiten Papier die "Nürnberger Gesetze", erlassen beim Nürnberger Parteitag der NSDAP im Jahre 1935.

Der Paragraph, der Lenis Schicksal besiegelte, ist das "Blutschutzgesetz", daß "zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" die Eheschließung zwischen Juden und "Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes" unter der Androhung von Zuchthausstrafen verbot. Das Kind einer "gemischtrassigen" Beziehung wurde als "Volljude" eingestuft. Ferner wurde beim Nürnberger Parteitag das "Reichsbürgergesetz" beschlossen, daß alle Personen "nicht deutschen oder artverwandten Blutes" von der deutschen Staatsbürgerschaft ausschloß. Das Druckmittel, das Lenis Pflegevater Johann in Bezug auf seinen behinderten Knecht Severin zu spüren bekam, war das "Gesetz zum Schutz der Erbgesundheit des dt. Volkes" (Ehegesundheitsgesetz), das Ehen mit kranken bzw. erbkranken, entmündigten, unter vorläufiger Vormundschaft stehenden und geistesgestörten Personen verbot, sofern nicht Unfruchtbarkeit bestand und de facto die Tötung Behinderter legitimierte. Wer in Nazi-Deutschland heiraten wollte, wurde gezwungen, bei der Eheschließung ein "Ehetauglichkeitszeugnis" des Gesundheitsamtes einzureichen.

Die meisten NSDAPDelegierten, die damals dem Gesetz zustimmten, konnten nach dem Fall des "Dritten Reiches" unbehelligt weiterleben.

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